Web1 gen 2024 · (2) 1 Versäumnis von Arbeitszeit, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben des Personalrats erforderlich ist, hat keine Minderung der Besoldung … Web1 gen 2024 · Zweiter Teil Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung (Art. 12–56) Dritter Teil Jugend- und Auszubildendenvertretung (Art. 57–64) Art. 57 Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen; Allgemeine Aufgaben. Art. 58 Wahlberechtigung und Wählbarkeit. Art. 59 Größe und …
BayPVG: Art. 79 Beteiligung bei Arbeitsschutz und …
Web1 gen 2024 · (1) Dienststelle und Personalvertretung arbeiten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den in der … Web1 gen 2024 · Art. 73. Dienstvereinbarungen. (1) 1 Dienstvereinbarungen sind, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in den Fällen der Art. 75 Abs. 4, Art. 75a Abs. 1 und Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 7, 8 und 10 und Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 zulässig. 2 Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die üblicherweise durch ... griffin connect lake mary prep
BayPVG: Art. 37 Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit
WebInformationen. VersionBayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1986 (GVBl. S. 349, BayRS 2035-1-F), das … Web1 gen 2024 · Ausnahmen von der Beteiligung. (1) Art. 69 Abs. 2 Sätze 3 bis 5, Art. 70a Abs. 2, Art. 75 Abs. 1, Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3, 4, 5 und 6, Art. 77 und 77a gelten nicht für. 1. die Beamten und Beamtenstellen der Besoldungsgruppe A 16 und höher sowie die Arbeitnehmer in entsprechender Stellung; 2. Web1 gen 2024 · 3. der Widerspruch des Personalrats offensichtlich unbegründet war. (3) 1 Vor fristlosen Entlassungen, außerordentlichen Kündigungen und vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit ist der Personalrat anzuhören. 2 Der Dienststellenleiter hat die beabsichtigte Maßnahme zu begründen. 3 Hat der Personalrat … griffin connected coffee maker